Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Abos, Dienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen, Nachlieferungen und Leistungen zwischen der effect IT GmbH im Folgenden „UNTERNEHMER“ genannt und dem jeweiligen Geschäftspartner und Kunden, im Folgenden „VERTRAGSPARTNER“ genannt. Abweichungen von diesen Geschäfts­bedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung von UNTERNEHMER bestätigt werden. Geschäfts­bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn UNTERNEHMER diesen nicht widersprochen hat. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für dieses Rechtsgeschäft in Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

§2 Vertrags­bestandteile

  1. Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote, sowie schriftliche Zusatzvereinbarungen.
  2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, das UGB und das ABGB. Ist der Vertragspartner Konsument, die entsprechenden Bestimmungen des KSchG und das FAGG.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind bis zu deren Annahme freibleibend. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn UNTERNEHMER den Auftrag bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist UNTERNEHMER an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

§4 Liefertermine, Nachfristen und Teillieferungen

Liefertermine und Fristen gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht von UNTERNEHMER ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung von UNTERNEHMER, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf seinem Konto. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

§5 Preise und Verrechnung

  1. Die Ausgewiesenen Preise bei UNTERNEHMER sind in EURO angegeben. Kauft UNTERNEHMER seinerseits bei einem Vertragspartner, dessen Sitzstaat nicht den EURO als Zahlungsmittel hat, gilt jener Preis als vereinbart, der sich durch Umrechnung in Euro auf Grundlage des von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Euro-Wechselkurses im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages ergibt.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und Fracht ab Lager und schließen zusätzlich, vom Vertragspartner gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten nicht ein, ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
  4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von UNTERNEHMER zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, darf UNTERNEHMER vom Vertragspartner die Zustimmung zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise verlangen. Soweit die verlangte Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt, ist UNTERNEHMER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist UNTERNEHMER berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Vertragspartners abhängig zu machen, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  6. Werden UNTERNEHMER nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners ergeben, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Beantragung oder Eröffnung des Insolvenverfahrens. Erbringt der Vertragspartner die geforderte Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht, so ist UNTERNEHMER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleibt vorbehalten.
  7. Unternehmer schulden bei Zahlungsverzug Zinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz und Konsumenten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Es ist UNTERNEHMER möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,– an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es UNTERNEHMER gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

§6 Eigentums­vorbehalt

  1. Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Vertragspartner und UNTERNEHMER das Eigentum von UNTERNEHMER. Zu einer Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der an UNTERNEHMER abgetretenen Forderungen, ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Von Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder der an UNTERNEHMER abgetretenen Forderungen, muss UNTERNEHMER vom Vertragspartner unter Angabe des Pfandgläubigers unverzüglich benachrichtigt werden.
  2. Der Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Er hat diese gegen die üblichen Gefahren, insbesondere Diebstahl, Bruch, Feuer-. Wasser- und sonstige Schäden, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Entschädigungsansprüche, die dem Vertragspartner aufgrund einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen einen Versicherer oder eine sonstige Person zustehen, tritt der Vertragspartner in Höhe des Verkehrswertes der Ware an UNTERNEHMER ab. Weist der Vertragspartner auf Verlangen von UNTERNEHMER den Abschluss der Versicherung nicht unverzüglich nach, so ist UNTERNEHMER berechtigt, die Vorbehaltsware selbst auf ihre Kosten zu versichern.

§7 Gefahren­übergang

Die Gefahr einer zufälligen Zerstörung, Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der von UNTERNEHMER gelieferten Produkte geht im Falle der Versendung mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Transporteur auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei frachtfreier Versendung. Bei Verbrauchern ist der Gefahren­übergang bei Übergabe an diese.

§8 Kündigung des Vertrages

UNTERNEHMER ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. UNTERNEHMER ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.

§9 Geltung des KSchG. / Rücktritts­recht bei Verbrauchern

  1. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in §3 Abs. 1 und 2 KSchG genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Dem Konsumenten wurden bei Vertragsabschluss ein Informationsblatt iSd Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG; Anhang I ausgehändigt.
  2. UNTERNEHMER ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. UNTERNEHMER ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.

§10 Abtretungs­verbot

Der Vertragspartner kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des UNTERNEHMERs an Dritte übertragen.

§11 Gewähr­leistung und Haftung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auftauchende Mängel sofort ab Kenntnis, – im Falle eines Unternehmers – schriftlich und unverzüglich, zu rügen. Im Sinne der Beweisbarkeit, wird Verbrauchern empfohlen, ebenfalls schriftlich zu rügen.
  2. Bei Vorliegen von Mängeln ist UNTERNEHMER zur Gewähr­leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Vertragspartner hat UNTERNEHMER die Möglichkeit einzuräumen, selbst oder durch von diesem ausgewählte Dritte die Mängel zu beseitigen. UNTERNEHMER muss daher immer die Möglichkeit zur Verbesserung/zum Austausch gegeben werden.
  3. Die Gewähr­leistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder Kennzeichen entfernt, oder unleserlich gemacht werden.
  4. UNTERNEHMER haftet lediglich für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschafen einer Ware, worunter die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckentsprechender Anwendung an das Produkt gestellt werden können. Darüberhinausgehende ausdrücklich bedungene Eigenschaften, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den des Auftragnehmers. Technische Auskünfte von UNTERNEHMER sind unverbindlich und ohne Gewähr.
  5. Der Vertragspartner darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur in diesen Fällen zu. UNTERNEHMER ist nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  6. Bei Ausfall von Dienstleistungen infolge von Ausfällen, die nicht in der Sphäre von UNTERNEHMER liegen (Leitungs-, DNS-, Routerausfälle o.ä) oder unausweichlich sind (Umorganisation und Wartung der Server) könne zu keinen wie immer auch gearteten Ansprüchen gegen UNTERNEHMER führen. Vorhersehbare Ausfälle werden im Voraus auf der Homepage von UNTERNEHMER bekanntgegeben. UNTERNEHMER haftet keinesfalls für über den Mailserver versandte Mails oder für den Inhalt einer webpage.
  7. Im Falle äußerer (Hardwareschäden, Brand, Blitzschlag usw) oder innerer Ursachen (Softwareschaden) oder leichter Fahrlässigkeit haftet UNTERNEHMER weder für daraus resultierende Schäden noch für die Wiederbeschaffung von Daten.
  8. Für Serverausfälle und deren Folgen besteht keine Haftung von UNTERNEHMER. Der Zugriff kann im Zuge der üblichen Wartungsarbeiten entfallen, UNTERNEHMER haftete nicht für daraus resultierende Folgen.
  9. Insbesondere haftet UNTERNEHMER in keinem Fall für Geschäfts-, Verdienst- bzw Gewinnentgang sowie andere Vermögensschäden, die Dritte aus dem Entfall des Zugriffs oder der Benutzbarkeit von web-shops oder ähnlichen zur Kundenbetreuung oder für Absatzgeschäfte oder für andere unternehmerische bzw gewerbliche Zwecke genutzten Einrichtungen im Internet erleiden.

§12 Besondere Regelung für Software

  1. Wartungsarbeiten werden für Verbraucher nicht angeboten!
  2. Wartungsarbeiten müssen einzeln und ausdrücklich vereinbart werden und gelangen grundsätzlich nach Erbringung einzeln zur Verrechnung.
  3. Für von Software-Ausfällen, „Abstürzen“, Fehlleistungen der Software, Fehlbedienungen oder ähnlichem verursachte Folgen welcher Art auch immer besteht keine Haftung von UNTERNEHMER, es sei denn, diese wurden vorsätzlich von Mitarbeitern von UNTERNEHMER rechtswidrig verursacht.
  4. Allfällig vorhandene oder erstellte Pflichtenhefte oder ähnliches sind jedenfalls unverbindlich und keine Kostenvoranschläge, Vereinbarung von Leistungspflichten oder Übernahme von Pflichten.

§13 Erfüllungsort / ausschließlicher Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das für A-2372 Gießhübl örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von UNTERNEHMER. Ist der Vertragspartner Konsument, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlich und sachlichen Gerichtsstand.

§14 Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§15 Einwilligungs­erklärung gemäß Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO)

  1. Daten
    Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden, dass folgende Firmendaten (Firmennamen, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten, UID-Nummer, Firmenbuchnummer) und personenbezogene Daten (Name, Funktion, Kontaktdaten) von der effect IT GmbH zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an Partner- und Subunternehmer der effect IT GmbH weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt werden
  2. Zweck
    Kundendaten werden ausschließlich zur Kundenkorrespondenz, Datenverwaltung und für eine Projektabwicklung verwendet. Die Daten werden für die Kontaktaufnahme, Erfüllung von Aufträgen sowie zur Rechnungslegungen und Kundenkorrespondenz verwendet.
  3. Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen
    Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden Daten mindestens 7 Jahre, jedoch darüber hinaus bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen, physisch und technisch geschützt aufbewahrt.
  4. Einwilligung
    Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO), erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Der Auftraggeber wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Auftraggeberdaten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass der Auftraggeber sein Einverständnis ohne für die effect IT GmbH nachteilige Folgen bzw. mit der Folge, dass Aufträge bzw. Projekte nicht oder nur teilweise abgeschlossen werden können, verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
  5. Widerrufserklärung ergeht ausschließlich an
    effect IT GmbH
    Badenerstasse 19
    A – 2751 Matzendorf
    service@effectit.at

Im Fall des Widerrufs werden mit dem Eingang der Widerrufserklärung die betroffenen Kundenddaten bei der effect IT GmbH als auch bei den Partner- und Subunternehmen gelöscht.